Iontophoresegeräte
Fragen zu Iontophoresegeräten
Iontophoresegeräte werden zur Therapie bei übermäßig starkem Schwitzen an den Füßen oder unter den Achseln verwendet.
Iontophoresegeräte erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
Für ein Iontophoresegerät benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, das Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl übergeben.
Ja, das Rezept für ein Iontophoresegerät reicht der Vertragspartner zur Genehmigung bei der BIG ein.
Die Therapie mit einem Iontophoresegerät verordnet Ihnen Ihr Arzt zunächst für drei Monate zur Erprobung. Ist die Therapie erfolgreich, stellt Ihnen Ihr Arzt nach der dreimonatigen Erprobungsphase ein neues Rezept für die weitere Therapie aus.
Der Vertragspartner Ihrer Wahl erklärt Ihnen, wie Sie das Hilfsmittel bedienen und worauf Sie bei der Anwendung achten müssen.
Zubehör für das Iontophoresegerät wie z.B. Achselelektroden erhalten Sie mit der Erstausstattung. Schwammtaschen können Sie einmal im Jahr ohne vorherige Genehmigung bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl nachbestellen.
Iontophoresegeräte haben eine Mindestgebrauchsdauer von vier Jahren. Ist innerhalb dieser Zeit eine Reparatur oder ein Austausch nötig, wenden Sie sich bitte an den Vertragspartner, von dem Sie das Iontophoresegerät erhalten haben. Er kümmert sich um die Reparatur und stellt Ihnen für diese Zeit ein Ersatzgerät zur Verfügung oder tauscht das defekte Gerät aus.
Iontophoresegeräte sind Leihgaben und werden vom Vertragspartner zurückgenommen, wenn sie nicht mehr benötigt werden.
Für ein Iontophoresegerät entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung.
Der Vertragspartner bietet Ihnen grundsätzlich ein Gerät ohne Mehrkosten an. Entscheiden Sie sich für ein Gerät, das über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.