Insulinpumpen und Zubehör
Fragen zu Hilfsmitteln zur Insulinpumpentherapie
Zu den Hilfsmitteln zur Insulinpumpentherapie zählen sogenannte Schlauchpumpen oder schlauchlose Pumpen sowie das notwendige Zubehör. Insulinpumpen werden eingesetzt, wenn mit der konventionellen Diabetestherapie keine stabile Blutzuckereinstellung erreicht wird.
Hilfsmittel zur Insulinpumpentherapie erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
Für Hilfsmittel zur Insulinpumpentherapie benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Diabetologen, das Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl übergeben.
- Die Versorgung beginnt mit einer dreimonatigen Erprobungsphase. Dafür ist keine Genehmigung erforderlich. Erst wenn die Therapie fortgesetzt werden soll, ist eine Genehmigung von der BIG notwendig. Eine Ausnahme gibt es bei schlauchlosen Insulinpumpen. Hier kann eine Genehmigung bereits für die Erprobungsphase notwendig sein.
- Bei einer Schwangerschaft ist bis zum Geburtstermin keine Genehmigung für die Insulinpumpentherapie erforderlich. Benötigen Sie die Insulinpumpentherapie auch nach der Entbindung, stellt der Diabetologe ein Rezept aus, das der Vertragspartner Ihrer Wahl bei der BIG zur Genehmigung einreicht.
- Alle Verbrauchsmaterialien für die Pumpe verordnet Ihnen Ihr Arzt. Diese müssen von der BIG genehmigt werden. Die BIG kann die Verbrauchsmaterialien für einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten genehmigen.
Die Versorgung mit einer Insulinpumpe beginnt mit einer dreimonatigen Erprobungsphase, in der Sie den Umgang mit der Pumpe lernen. Dazu beraten Sie Ihr Diabetologe und der Vertragspartner Ihrer Wahl und weisen Sie in den Gebrauch und in die Pflege der Pumpe ein. Ist die Erprobung erfolgreich verlaufen, bestätigt Ihnen dies Ihr Diabetologe. Diese Bestätigung wird dann zusammen mit dem Rezept für die Fortsetzung der Insulinpumpentherapie, einem Therapiekonzept und dem Diabetespass/Blutzuckertagebuch zur Genehmigung bei der BIG eingereicht. Sie erhalten regelmäßig Verbrauchsmaterial und Zubehör, das für den Betrieb der Insulinpumpe notwendig ist. Der Vertragspartner stimmt sich mit Ihnen für Liefertermine ab.
Benötigen Sie weiteres Verbrauchsmaterial und Zubehör, kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner Ihrer Wahl. Nach Abstimmung mit Ihnen stellt er Ihnen die Hilfsmittel zur Verfügung.
Die Insulinpumpe hat eine Mindestgebrauchsdauer von vier Jahren. Ist innerhalb dieser Zeit eine Reparatur oder ein Austausch nötig, wenden Sie sich bitte an den Vertragspartner, von dem Sie die Pumpe bekommen haben. Er kümmert sich um die Reparatur und stellt Ihnen für diese Zeit ein Ersatzgerät zur Verfügung bzw. tauscht die defekte Pumpe aus. Hierfür erhalten Sie von dem Vertragspartner eine kostenfreie Service-Hotline genannt, die 24 Stunden am Tag, auch am Wochenende, erreichbar ist.
Für die Insulinpumpe entstehen Ihnen einmalig Kosten in Höhe von 10,00 EUR und für das Zubehör entstehen Ihnen monatlich ebenfalls Kosten in Höhe von 10,00 EUR entsprechend den Bedingungen der gesetzlichen Zuzahlung. Entscheiden Sie sich für eine Versorgungsmöglichkeit, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.