Hörhilfen
Fragen zu Hörhilfen
Zu den Hörhilfen zählen neben den Hörgeräten auch Tinnitusgeräte, Knochenleitungshörbügel, Signalsender und -empfänger. Hörhilfen dienen dazu, Hörbehinderungen möglichst weitgehend auszugleichen, so dass ein Sprachverstehen auch bei Umgebungsgeräuschen oder in größeren Personengruppen erreicht wird. Cochlear Implantate gehören nicht zur Hilfsmittelversorgung, da sie in den Körper implantiert werden.
Hörhilfen erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
Diese wichtigen Fragen sollten Sie vorab für sich beantworten:
- In welchen Alltagssituationen hören Sie nicht mehr gut?
- Oder in welchen Situationen berichten Ihnen Angehörige oder Freunde, dass Sie nicht gut hören?
Schreiben Sie sich diese Situationen auf!
Nehmen Sie diese Notizen bitte zu Ihrem Termin beim Hörakustiker mit.
Wir haben Ihnen ein Infoblatt mit wichtigen Tipps zusammengestellt:
- BIG-informiert-Hoergeraete.pdf PDF, 58 kB, nicht barrierefrei
Mehr zu BIG-informiert-Hoergeraete.pdf erfahren
Sprechen Sie beim Hörakustiker folgende Dinge an:
- Erklären Sie Ihrem Hörakustiker, in welchen Alltagssituationen Sie schlecht hören.
- Fragen Sie ihn, welche Hörsysteme ohne zusätzliche Kosten („aufzahlungsfrei“) er anbietet.
- Können Sie ein Hörsystem zur Probe tragen?
- Wie lange können Sie das Hörsystem Probe tragen?
- Lassen Sie sich darüber beraten, für welche Leistungen Sie etwas zuzahlen.
- Schreiben Sie sich alles genau auf, damit Sie eine informierte und abgewogene Entscheidung treffen können.
Entscheiden Sie in Ruhe
Sie haben die Wahl und entscheiden, von welchem Hörakustiker Sie sich versorgen lassen möchten. Vertragspartner der BIG finden Sie auf dieser Seite:
www.big-direkt.de/de/leistungen/hilfsmittel/hilfsmittelanbieter-finden
Jedes Hörsystem hat eine Regelgebrauchsdauer von mindestens sechs Jahren. Die Entscheidung für ein Hörsystem ist also eine Entscheidung auf Dauer. Während dieser sechs Jahre sammeln Sie Erfahrungen in der Anwendung des Hörsystems – Sie werden in dieser Zeit zum Experten in der Anwendung ihres Hörsystems.
Auch hier empfehlen wir Ihnen zu dokumentieren, was Ihnen hilft und wo Sie das Gefühl haben, weitere technische Unterstützung zu benötigen.
Sie erhalten bei Ihrem Hörakustiker jederzeit Unterstützung, denn oft können veränderte Einstellungen am Hörsystem die Hörsituation sehr stark verbessern!
Für die erstmalige Versorgung mit Hörhilfen benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, das Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl übergeben. Bei einer erneuten Versorgung (Folgeversorgung) wird auf das Rezept für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr verzichtet, wenn sich die Hörfähigkeit nicht verschlechtert hat.
Hörhilfenversorgungen sind in der Regel genehmigungsfrei. Der Vertragspartner kann direkt mit der Versorgung beginnen.
Genehmigungspflichtig sind Versorgungen mit Hörhilfen, wenn:
- ein berufsbedingter Mehraufwand vorliegt,
- eine Wiederversorgung vor Ablauf der Regelgebrauchszeit von sechs Jahren (vier Jahren bei Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr) stattfindet oder
- eine Reparatur nach Ablauf der Regelgebrauchszeit von sechs Jahren (vier Jahre bei Kinder und Jugendliche) von über 100,00 Euro Netto durchgeführt werden soll.
Die erstmalige Versorgung mit Hörhilfen beginnt mit der Untersuchung der Ohren und der Analyse Ihrer Hörfähigkeit in verschiedenen Situationen durch Ihren Hörakustiker. Anschließend werden Ihnen auf Ihre Hörsituation passende Geräte vom Hörgeräteakustiker vorgestellt. Das in Betracht kommende Hörsystem wird programmiert und eingestellt und an die Ohranatomie angepasst. Nach der Einweisung in die Handhabung kann das Hörsystem Probe getragen werden. Sie können mehrere Hörsysteme ausprobieren, um zu entscheiden, welches Produkt Ihre Hörbehinderung am Besten ausgleichen kann.
Der Hörakustiker ist verpflichtet, Ihnen nach dem Probetragen mindestens ein Hörsystem ohne zusätzliche Aufzahlung anzubieten, das die Hörbehinderung möglichst weitgehend ausgleicht.
Haben Sie Ihr endgültiges Hörsystem ausgewählt, wird der Hörakustiker die letzten Feineinstellungen vornehmen und den Sitz des Systems optimieren. Haben Sie im Verlauf Probleme mit dem Hörsystem, geht etwas kaputt oder sind Einstellungen vorzunehmen, dann suchen Sie bitte den Hörgeräteakustiker auf, von dem Sie Ihr Hörsystem erhalten haben.
Die Versorgung von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr erfolgt ausschließlich durch Hörakustikermeister oder Hörakustiker mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung sowie einer Zusatzausbildung zum Pädakustiker. Zudem gibt der Hörakustiker ein Hörtagebuch aus, nimmt eine gleitende Feinanpassung des Hörsystems unter Berücksichtigung der Sprachentwicklung vor und stimmt die Versorgung bei Bedarf mit den Eltern, Ärzten, Kindergärten und sonstigen Einrichtungen ab. Die Nachbetreuung erfolgt hier alle drei Monate (Kinder bis zum dritten Lebensjahr), alle sechs Monate (Kinder ab dem dritten bis zum sechsten Lebensjahr) bzw. alle zwölf Monate (Kinder und Jugendliche ab dem sechsten bis zum 18. Lebensjahr).
Die Regelgebrauchszeit der Hörhilfen beträgt sechs Jahre, bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr beträgt die Regelgebrauchszeit vier Jahre. In dieser Zeit haben Sie Anspruch auf eine kostenfreie Nachbetreuung durch den Hörakustiker. Dazu gehören z.B. Anpassungen an ein verändertes Hörvermögen oder Nachbesserungen bei nicht optimalem Sitz des Gerätes sowie Reparaturen.
Wenden Sie sich bitte an den Vertragspartner, von dem Sie das Hörgerät erhalten haben. Er kümmert sich um die Reparatur und stellt Ihnen für diese Zeit ein Ersatzgerät zur Verfügung oder tauscht das defekte Gerät aus.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie mit der Versorgung nicht zufrieden sind. Möchten Sie den Vertragspartner wechseln, organisieren wir für Sie unbürokratisch den Wechsel zu einem neuen Vertragspartner.
Für Hörhilfen entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung. Der Vertragspartner bietet Ihnen eine hinreichende Auswahl an Geräten ohne Mehrkosten an. Entscheiden Sie sich für ein Gerät, das über das Maß des Notwendigen hinausgeht, z.B. Hörgeräte mit besonderem Komfort oder außergewöhnlichem Design, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.
Für Kinder und Jugendliche werden Batterien werden bis zum 18. Lebensjahr von der BIG übernommen.
Ein Schwimmschutz bei Kindern und Jugendlichen mit Paukenröhrchen ist im Leistungsumfang nicht erhalten. Da der Wasserdruck beim Duschen, Baden oder Schwimmen nicht hoch genug ist, kann das Wasser meist gar nicht eindringen, so dass ein Schwimmschutz nicht erforderlich ist.
Wie zufrieden die Versicherten mit der Hörgeräteversorgung sind, wurde in einer Befragung untersucht, an der sich 3.457 gesetzlich Versicherte beteiligt haben. Das Ergebnis: 86 Prozent der Versicherten gaben an, „sehr zufrieden“ oder „zufrieden“ mit ihrer individuellen Versorgungssituation zu sein.
Die Studie im Detail finden Sie hier: