Hilfsmittel zur Schlafapnoetherapie (CPAP-Geräte)
Fragen zu Schlafapnoe-Therapiegeräten (CPAP-Geräte)
Schlafapnoe-Therapiegeräte (CPAP-Geräte) werden zur Therapie von schlafbezogenen Atemstörungen verwendet. Beim CPAP (Continuous Positive Airway Pressure = kontinuierlich positiver Atemwegsdruck) wird ständig positiver Druck in den Atemwegen erzeugt, damit diese offengehalten werden. Die Geräte werden während der Schlafenszeit eingesetzt.
CPAP-Geräte erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche .Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet
Für die erstmalige Versorgung mit einem CPAP-Gerät benötigen Sie ein Rezept von einem schlafmedizinisch qualifizierten Facharzt (z.B. Kardiologie, Pneumologie, HNO, Schlafmedizin), das Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl übergeben.
Für die Folgeversorgung ist grundsätzlich kein neues Rezept notwendig, es sei denn, das CPAP-Gerät wird nicht regelmäßig genutzt, das heißt, es muss eine Mindesttherapiestundenzahl von 1.300 Stunden jährlich bzw. 108 Stunden monatlich vorliegen. Wird das CPAP-Gerät weniger als die Mindesttherapiestundenanzahl genutzt, muss Ihnen Ihr behandelnder Arzt die weitere Notwendigkeit der CPAP-Therapie schriftlich bestätigen.
Ja, das Rezept für die erstmalige Versorgung mit einem CPAP-Gerät reicht der Vertragspartner Ihrer Wahl zur Genehmigung bei der BIG ein. Die BIG kann das Hilfsmittel für einen Zeitraum von zwölf Monaten genehmigen.
Für die Folgeversorgung ist keine Genehmigung erforderlich, es sei denn, das CPAP-Gerät wird nicht regelmäßig genutzt das heißt es muss eine Mindesttherapiestundenzahl von 1.300 Stunden jährlich bzw. 108 Stunden monatlich erreicht werden. In diesem Fall wird eine neue ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zur Genehmigung bei der BIG eingereicht.
Besteht die medizinische Notwendigkeit für ein beheizbares Schlauchsystem, muss das Ihr behandelnder Arzt ausführlich begründen und der BIG zur Genehmigung einzureichen.
Bei der erstmaligen Versorgung liefert Ihnen der Vertragspartner innerhalb von zwei Werktagen das passende CPAP-Gerät inkl. des benötigten Zubehörs und Verbrauchsmaterials kostenfrei nach Hause. Dort wird das Gerät angepasst. Sie erhalten eine Einweisung in den Gebrauch und die Pflege des Gerätes durch fachlich qualifiziertes Personal. Innerhalb der nächsten vier Monate nimmt der Vertragspartner erneut Kontakt zu Ihnen auf und erkundigt sich bei Ihnen nach der Nutzung des Gerätes, nach dem Sitz der Maske und klärt mit Ihnen Fragen oder Probleme.
Kurz vor Ablauf des ersten Versorgungsjahres wird der Vertragspartner zur Fortführung der Therapie die Betriebsstunden an Ihrem CPAP-Gerät auslesen. Die Fortführung der Therapie ist ohne Genehmigung der BIG möglich, sofern Sie das Gerät regelmäßig benutzt haben (pro Jahr mindestens 1.300 Betriebsstunden bzw. pro Monat mindestens 108 Betriebsstunden). Werden diese durchschnittlichen Betriebsstunden nicht erreicht und Sie möchten die Therapie dennoch fortsetzen, ist eine schriftliche Begründung Ihres behandelnden Arztes zur Genehmigung bei der BIG vorzulegen.
Benötigen Sie während der Therapie weiteres Verbrauchsmaterial (z.B. Masken, Ventile, Filter), kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner. Er ist über eine kostenlose Service-Hotline von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr telefonisch erreichbar. Nach Abstimmung mit Ihnen wird er Ihnen die Hilfsmittel zur Verfügung stellen, in der Regel erfolgt dies versandkostenfrei per Post.
Über die kostenlose Service-Hotline können Sie sich auch weitergehend beraten lassen oder Probleme bei der Versorgung melden.
Wenden Sie sich bitte an den Vertragspartner, von dem Sie das CPAP-Gerät erhalten haben. Er kümmert sich um die Reparatur und stellt Ihnen für diese Zeit ein Ersatzgerät zur Verfügung oder tauscht das Gerät aus.
Sie erhalten zu Beginn der Versorgung vom Vertragspartner eine Rufnummer für medizinisch-technische Notfälle. Diese Notdienstrufnummer ist auch sichtbar an dem CPAP-Gerät angebracht. Unter dieser Rufnummer können Sie z.B. bei schwerwiegenden technischen Defekten 24 Stunden am Tag, auch am Wochenende, den Notdienst erreichen. Dieser kümmert sich um das Problem und leitet nach Abstimmung mit Ihnen Maßnahmen ein, spätestens am nächsten Arbeitstag.
CPAP-Geräte sind Leihgaben und werden vom Vertragspartner zurückgenommen, wenn sie nicht mehr benötigt werden.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie mit der Versorgung nicht zufrieden sind. Möchten Sie den Vertragspartner wechseln, organisieren wir für Sie unbürokratisch den Wechsel zu einem neuen Vertragspartner.
Für CPAP-Geräte entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung. Der Vertragspartner bietet grundsätzlich ein Gerät ohne Mehrkosten an. Entscheiden Sie sich für ein Gerät, das über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.