Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
Fragen zu Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie
Hilfsmittel in der Kompressionstherapie sind u. a. Kompressionsstrümpfe, die bis zur Wade, bis zum Schenkel oder bis zur Hüfte reichen oder auch als Strumpfhose getragen werden. Zu den Hilfsmitteln der Kompressionstherapie zählen auch Wechseldruckgeräte, die bei chronischen Wunden eingesetzt werden. Hilfsmittel zur Kompressionstherapie werden verwendet, um venös und lymphatisch bedingte Beschwerden und Erkrankungen durch Ausübung eines flächigen Drucks auf bestimmte Körperpartien zu behandeln und vorzubeugen, z. B. bei Krampfadern, Thrombosen, Venenentzündungen, Venöse Insuffizienz, Ödeme, Verbrennungsnarben.
Hilfsmittel zur Kompressionstherapie erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
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Für Hilfsmittel zur Kompressionstherapie benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, das Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl übergeben.
Genehmigungsfrei sind:
- Alle Kompressionsartikel, für die es einen Festbetrag gibt. Dies betrifft serienmäßig hergestellte, konfektionierte Ware. Diese erhalten Sie direkt vom Vertragspartner Ihrer Wahl.
- Darüber hinaus wurde eine Genehmigungsfreigrenze in Höhe von 175,00 EUR Netto (208,25 Euro Brutto) für Kompressionsartikel vereinbart. Diese beinhaltet zwei Stück pro Seite innerhalb von zwölf Monaten (Erst- und Folge- bzw. Wechselversorgung).
Genehmigungspflichtig sind:
- Kompressionsartikel, die als Wechsel- und Ersatzversorgung, Maßanfertigung, flachgestrickte Kompressionsartikel sowie als sonstiges Zubehör rezeptiert werden.
- Kompressionsartikel, die vor Ablauf der allgemeinen Nutzungsdauer von sechs Monaten (bei Mehrfachausstattung zwölf Monate) rezeptiert werden.
- Alle Geräte zur Kompressionstherapie, Zubehör, Reparaturen oder Instandhaltungsleistungen.
In diesen Fällen reicht der Vertragspartner Ihrer Wahl einen Kostenvoranschlag zur Genehmigung bei der BIG ein.
Bei der erstmaligen Versorgung mit Kompressionsartikeln nimmt der Vertragspartner Ihrer Wahl zunächst Ihre Maße, berät Sie zu den infrage kommenden Produkten und führt mit Ihnen eine Anprobe durch.
Er weist Sie in den richtigen Gebrauch und Pflege der Produkte ein.
Bei Bedarf werden auch Betreuungspersonen beraten und eingewiesen. Bei einer lymphatischen Kompressionsversorgung ist die Beratung und Einweisung auch bei Ihnen zu Hause (z. B. in der Wohnung, im Pflegeheim) möglich, wenn der Arzt dies separat verordnet.
Kompressionsstrümpfe werden in der Regel als konfektionierte Artikel (Serienstrümpfe) abgegeben. Strümpfe nach individueller Maßanfertigung werden nur im Ausnahmefall verordnet und können nur dann abgegeben werden, wenn zu diesen Maßen keine konfektionierten Strümpfe vorhanden sind.
Falls Ihnen ein maßgefertigter Kompressionsartikel verordnet wird, prüft der Vertragspartner zunächst, ob zu den angegebenen Maßen ein Serienprodukt vorhanden ist.
Falls Sie zur Unterstützung der Therapie zusätzlich ein Wechseldruckgerät erhalten sollen, werden für die Genehmigung Angaben von Ihnen zur bisherigen und aktuellen Therapie benötigt: Welche Therapien wurden bisher durchgeführt? Wie oft in der Woche erfolgt eine manuelle Lymphdrainage? Bitte beachten Sie, dass die Anwendung von Wechseldruckgeräten eine ergänzende Behandlungsmaßnahme zur Therapie mit Kompressionsstrümpfen und manuellen Lymphdrainage ist und regelmäßig von Ihrem behandelnden Arzt überwacht werden muss.
Die Kompressionsstrümpfe können mindestens sechs Monate genutzt werden (bei doppelter Ausfertigung mindestens zwölf Monate). Eine Versorgung mit neuen Kompressionsstrümpfen ist für zwei Paar pro Jahr möglich.
Falls Anpassungen, Nachjustierungen oder Reparaturen notwendig sind und eine Überprüfung der Sitz- und Passgenauigkeit sinnvoll ist, wenden Sie sich bitte an den Vertragspartner, von dem Sie den Kompressionsartikel erhalten haben.
Für Hilfsmittel zur Kompressionstherapie entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung. Der Vertragspartner bietet Ihnen mindestens ein Produkt ohne Mehrkosten an. Entscheiden Sie sich für ein Produkt, das über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.
Bitte beachten Sie, dass selbst beschaffte Hilfsmittel zur Kompressionstherapie ohne Rezept Ihres Arztes nicht zur Erstattung bei der BIG eingereicht werden können, es sei denn, Sie haben den Wahltarif Kostenerstattung gewählt.