Hilfsmittel zur Kommunikation
Fragen zu Kommunikationshilfen
Zu den Kommunikationshilfen zählen z.B. Bildtafeln, Geräte mit Schrift- und/oder Sprachausgabe, behindertengerechtes Computerzubehör, Signalanlagen, Kommunikationssoftware für Smartphones oder Tablets. Kommunikationshilfen werden verwendet, um bei einer eingeschränkten Kommunikationsfähigkeit eine direkte lautsprachliche und/oder schriftliche Mitteilungsmöglichkeit eines Menschen zu ermöglichen oder zu unterstützen.
Kommunikationshilfen erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
Für eine Kommunikationshilfe benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, das Sie bitte einem Vertragspartner Ihrer Wahl übergeben.
Nein, In der Erprobungsphase benötigen Sie keine Genehmigung. Sobald das endgültig zum Einsatz kommende Gerät ausgewählt ist, ist eine Genehmigung nötig. Hierzu reicht der Vertragspartner Ihrer Wahl einen Kostenvoranschlag zur Genehmigung bei der BIG ein.
Ist keine Erprobungsphase nötig, reicht der Vertragspartner die geplante Geräteversorgung zur Genehmigung bei der BIG ein.
Als erstes findet gemeinsam mit Ihnen ggf. im Beisein Ihrer Angehörigen, Ihrem Arzt, Therapeuten oder Pädagogen eine Beratung statt. Die Beratung erfolgt zu Hause oder beim Vertragspartner. Während der Beratung wird Ihre Versorgungssituation analysiert und der Versorgungsbedarf ermittelt. Dabei können Sie Kommunikationshilfen testen.
Danach erhalten Sie von Ihrem Vertragspartner innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Erstberatung das auf Ihre Bedürfnisse ausgewählte Gerät. Der Vertragspartner nimmt die passenden Einstellungen vor und weist Sie, Ihre Angehörigen und Betreuer sowie ggf. Therapeuten in den Gebrauch und in die Pflege des Gerätes ein. Das Gerät können Sie dann bis zu sechs Monaten ausprobieren. Nach Ende dieser Erprobungsphase legt der Vertragspartner mit Ihnen und eventuell Angehörigen, Betreuer, Arzt, Therapeuten oder Pädagogen die endgültige Geräteversorgung fest, die dann zur Genehmigung bei der BIG eingereicht wird.
Ist keine Erprobungsphase notwendig, reicht der Vertragspartner direkt im Anschluss an die Erstberatung die geplante Geräteversorgung zur Genehmigung bei der BIG ein.
Innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Genehmigung erhalten Sie die endgültige Kommunikationshilfe. Der Vertragspartner stellt die Einweisung bzw. Schulung für die Betroffenen sicher und wird in den nächsten sechs Monaten zwei telefonische Beratungen durchführen. Anschließend findet eine jährliche Beratung statt, in der auch Empfehlungen für die weitere Vorgehensweise gegeben werden.
Der Vertragspartner bietet eine Service-Hotline von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr an.
Wenden Sie sich bitte an die Service-Hotline des Vertragspartners, von dem Sie das Gerät erhalten haben. Er kümmert sich um die Reparatur und stellt Ihnen für diese Zeit ein Ersatzgerät zur Verfügung oder tauscht das defekte Gerät aus.
Kommunikationshilfen sind Leihgaben und werden vom Vertragspartner zurückgenommen, wenn sie nicht mehr benötigt werden.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie mit der Versorgung nicht zufrieden sind. Möchten Sie den Vertragspartner wechseln, organisieren wir für Sie unbürokratisch den Wechsel zu einem neuen Vertragspartner.
Für Kommunikationshilfen entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung. Entscheiden Sie sich für ein Gerät, das über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.
Bitte beachten Sie, dass für Blitz-/Vibrationswecker neben der gesetzlichen Zuzahlung ein Eigenanteil in Höhe von 15,00 Euro für den Gebrauchsgegenstandsanteil anfällt. Für Funk-Babysender beträgt der Gebrauchsgegenstandseigenanteil 25,00 Euro.