Hilfsmittel zur enteralen Ernährung
Fragen zu Hilfsmitteln zur enteralen Ernährung
Hilfsmittel zur enteralen Ernährung sind z. B. Ernährungspumpen oder Schwerkraftsysteme. Diese werden verwendet, wenn eine künstliche Ernährung notwendig ist.
Hilfsmittel zur enteralen Ernährung erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
Für die Hilfsmittel und Produkte zur enteralen Ernährung benötigen Sie zwei Rezepte von Ihrem Arzt aus dem Krankenhaus oder aus der Arztpraxis:
- ein Rezept für die Nahrung und die Verbandstoffe sowie
- ein Rezept für die notwendigen Hilfsmittel zur Anwendung wie z. B. Ernährungspumpe, Überleitsysteme, Spritzen, Infusionsständer
Diese Rezepte übergeben Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl oder der BIG.
Ja, für die Hilfsmittel zur enteralen Ernährung ist eine Genehmigung nötig. Dazu reicht der Vertragspartner Ihrer Wahl einen Kostenvoranschlag bei der BIG ein. Sie erhalten die Hilfsmittel entsprechend des auf dem Rezept angegebenen Versorgungszeitraums, maximal für bis zu zwölf Monate. Fehlt die Angabe des Versorgungszeitraums, erhalten Sie die Hilfsmittel für einen Versorgungsmonat. Nahrung und Verbandstoffe müssen nicht genehmigt werden.
Bei der ersten Versorgung mit enteraler Ernährung berät Sie der Vertragspartner Ihrer Wahl rund um die Nahrung und den Ernährungsplan. Dabei erklärt er Ihnen, wie Sie die Hilfsmittel bedienen und worauf Sie bei der Anwendung achten müssen. Zur Sicherung der Versorgung wird ein Aufnahme- und Verlaufsprotokoll erstellt, das regelmäßig fortgeführt wird. Auch später können Sie sich bei Bedarf von Ihrem Vertragspartner beraten lassen.
Benötigen Sie weiteres Verbrauchsmaterial und Zubehör, wie z. B. Überleitsysteme, kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner Ihrer Wahl. Nach Abstimmung mit Ihnen stellt er Ihnen die Hilfsmittel zur Verfügung.
Der Vertragspartner Ihrer Wahl ist der Ansprechpartner bei defekten Hilfsmitteln. Von Ihm erhalten Sie die Telefonnummer der medizinisch-technischen Hotline, die Sie bei Notfällen rund um die Uhr an 7 Tagen die Woche erreichen können. Innerhalb von sechs Stunden kümmert sich jemand um Ihr Anliegen. Bei Bedarf erhalten Sie ein gleichwertiges Ersatzhilfsmittel.
Sie zahlen pro Monat die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 5,00 Euro für die Verbandstoffe sowie 10,00 Euro für die Sondennahrung. Für die Hilfsmittel fällt eine monatliche Zuzahlung von 10,00 Euro an.