Hilfsmittel gegen Dekubitus
Fragen und Vertragsinformationen zu Hilfsmitteln gegen Dekubitus
Zu den Hilfsmitteln gegen Dekubitus zählen z.B. Sitzkissen oder Auflagen und Matratzen zur Entlastung oder Weichlagerung. Hilfsmittel gegen Dekubitus wirken druckentlastend und dienen der Prophylaxe und Behandlung von Druckgeschwüren oder Wunden, die entstehen, wenn durch Bewegungseinschränkungen oder Lähmungen ein permanenter äußerer Druck auf bestimmte Körperpartien ausgeübt wird.
Hilfsmittel gegen Dekubitus erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
Für Hilfsmittel gegen Dekubitus benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, das Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl übergeben.
Ja, das Rezept für Hilfsmittel gegen Dekubitus reicht der Vertragspartner Ihrer Wahl zur Genehmigung bei der BIG ein.
Nein, betragen die Kosten für bestimmte Schaum- und Weichpolsterauflagen, Matratzen, statische Positionierungshilfen sowie Sitzhilfen aus Weichlagerungsmaterial bis zu 200,00 EUR Netto, ist keine Genehmigung nötig.
Bei der erstmaligen Versorgung wird Sie der Vertragspartner Ihrer Wahl ausführlich zu Ihrer konkreten Versorgungssituation beraten, Ihren Bedarf ermitteln und Sie in die Anwendung der Produkte einweisen. Dies geschieht bei Ihnen zu Hause oder in einer stationären Einrichtung durch qualifizierte Mitarbeiter des Vertragspartners. Die Beratung wird protokolliert und von Ihnen mit der Hilfsmittelabgabe bestätigt. Sofern erforderlich, erhalten Ihre pflegenden Angehörigen oder Ihr Pflegepersonal ebenfalls eine Beratung und Einweisung.
Wenden Sie sich bitte an den Vertragspartner, von dem Sie das Hilfsmittel erhalten haben. Er kümmert sich um die Reparatur und wird Ihnen bei Bedarf ein Ersatzhilfsmittel organisieren.
Hilfsmittel gegen Dekubitus sind Leihgaben und werden vom Vertragspartner zurückgenommen, wenn sie nicht mehr benötigt werden.
Ob Ihr Hilfsmittel gegen Dekubitus nach Ende der Nutzung zurückzugeben ist, darüber wird Sie der Vertragspartner Ihrer Wahl aufklären.
Für Hilfsmittel gegen Dekubitus entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung. Der Vertragspartner bietet Ihnen ein Produktsortiment ohne Mehrkosten an, mit dem Sie eine ausreichende Auswahl für Ihren individuellen Versorgungsbedarf erhalten. Entscheiden Sie sich für eine Versorgungsmöglichkeit, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingten höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.