Hilfsmittel bei Tracheostoma / nach Laryngektomie
Fragen zu Hilfsmitteln bei Tracheostoma / nach Laryngektomie
Als Tracheostoma bezeichnet man einen operativ angelegten, künstlichen Luftröhreneingang am Hals. Wird das Tracheostoma im Zusammenhang mit einer Kehlkopfentfernung angelegt, spricht man von einer Laryngektomie. Hilfsmittel bei Tracheostoma / nach Laryngektomie werden zur Offenhaltung, zum Schutz und zur Pflege des Luftröhreneingangs sowie zur Luftversorgung und zur Erhaltung der Sprechfunktion verwendet.
Zu den Hilfsmitteln bei Tracheostoma / nach Laryngektomie zählen z. B. Trachealkanülen, Sprechventile, und Zubehör. Im Rahmen der Versorgung werden auch weitere Hilfsmittel eingesetzt wie z. B. Absauggeräte, Inhaliergeräte oder Ultraschallvernebler.
Hilfsmittel bei Tracheostoma / nach Laryngektomie erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
Für Hilfsmittel bei Tracheostoma / nach Laryngektomie benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, das Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl übergeben.
Ja, alle Rezepte für die Erst- und Folgeversorgungen mit Hilfsmitteln bei Tracheostoma / nach Laryngektomie reicht der Vertragspartner Ihrer Wahl zur Genehmigung bei der BIG ein. Die BIG kann eine Genehmigung für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten aussprechen.
Die Erstversorgung mit Hilfsmitteln erfolgt nach der operativen Anlage des Tracheostomas im Krankenhaus, spätestens mit dem Tag der Entlassung aus dem Krankenhaus. Das qualifizierte und speziell geschulte Personal des Vertragspartners Ihrer Wahl erklärt Ihnen, wie die Hilfsmittel angewendet und gepflegt werden. Sie haben die Möglichkeit, verschiedene Produkte zu testen. Die Beratung wird protokolliert und von Ihnen bzw. pflegenden Angehörigen oder dem Pflegedienst bestätigt.
Innerhalb der ersten drei Monate nach der Krankenhausentlassung besucht sie der Vertragspartner mindestens zweimal zu Hause, um Sie zu beraten. Auch dies wird dokumentiert. Die Besuchstermine stimmt der Vertragspartner mit Ihnen ab. Sollen auch Ihre Betreuungspersonen (z. B. pflegende Angehörige, Pflegedienste) in die Versorgung mit eingebunden werden oder sind weitere Hausbesuche nötig, kontaktieren Sie bitte Ihren Vertragspartner.
Benötigen Sie Verbrauchsmaterial und Zubehör, wie z. B. Trachealkanülen, Absaugkatheter, künstliche Nasen, Trachealkompressen, kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner Ihrer Wahl. Er ist während der Geschäftszeiten von Montag bis Freitag zu erreichen. Nach Abstimmung erhalten Sie die Hilfsmittel nach Hause geliefert, in der Regel versandkostenfrei per Post.
Wenden Sie sich bitte an den Vertragspartner, von dem Sie das Hilfsmittel erhalten haben. Er kümmert sich um die Reparatur und stellt Ihnen für diese Zeit ein Ersatzhilfsmittel zur Verfügung oder tauscht das Hilfsmittel aus.
Sie erhalten mit Beginn der Versorgung vom Vertragspartner eine kostenlose Rufnummer für medizinisch-technische Notfälle. Diese Notdienstrufnummer ist auch sichtbar an allen technischen Hilfsmitteln angebracht. Unter dieser Rufnummer können Sie bei technischen Defekten (Ausfall des Absauggeräts) 24 Stunden am Tag, auch am Wochenende, den Notdienst erreichen. Dieser kümmert sich innerhalb von zwei Stunden um das Problem.
Die technischen Geräte (z. B. Absauggerät, Inhaliergerät, Ultraschallvernebler) sind Leihgaben und werden vom Vertragspartner zurückgenommen, wenn sie nicht mehr benötigt werden.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie mit der Versorgung nicht zufrieden sind. Möchten Sie den Vertragspartner wechseln, organisieren wir für Sie unbürokratisch den Wechsel zu einem neuen Vertragspartner.
Für Hilfsmittel zur Versorgung eines Tracheostomas / nach Laryngektomie entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung.