Hilfsmittel bei Diabetes
Fragen zu Blutzuckermessgeräten
Blutzuckermessgeräte werden zur selbstständigen Messung der Glukosekonzentration im Blut verwendet.
Blutzuckermessgeräte erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
Für die Versorgung mit Blutzuckermessgerät benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, das Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl übergeben. Für die dazugehörigen Blutzuckerteststreifen stellt Ihnen Ihr Arzt ein separates Rezept aus, das Sie bitte ebenfalls dem Vertragspartner Ihrer Wahl übergeben.
Nein, für Blutzuckermessgeräte ist keine Genehmigung erforderlich. Der Vertragspartner kann Sie direkt versorgen.
Der Vertragspartner Ihrer Wahl erklärt Ihnen, wie Sie das Hilfsmittel bedienen und worauf Sie bei der Anwendung achten müssen. Blutzuckermessgeräte müssen der aktuellen Zertifizierung gemäß DIN ISO 15197:2015 entsprechen.
Wenden Sie sich bitte an den Vertragspartner, von dem Sie das Gerät erhalten haben. Er tauscht das defekte Gerät aus.
Für Blutzuckermessgeräte entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung. Entscheiden Sie sich für ein Gerät, das über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.
Fragen zu Hilfsmitteln bei insulinpflichtigem Diabetes und Blutzuckerteststreifen
Zu den Hilfsmitteln zählen z.B. Insulinpens, Pennadeln, Blutzuckermessgeräte, Lanzetten. Sie werden bei der konventionellen Behandlung des Diabetes mellitus verwendet. Blutzuckerteststreifen helfen dabei, den Blutzuckerwert zu bestimmen. Dazu wird ein Tropfen Blut auf den Blutzuckerteststreifen aufgetragen und der Blutzuckertestreifen wird in das Blutzuckermessgerät eingeführt. Anschließend wird der Blutzuckerwert ermittelt.
Hilfsmittel bei insulinpflichtigem Diabetes erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
Für Hilfsmittel bei insulinpflichtigem Diabetes und Blutzuckerteststreifen benötigen Sie zwei Rezepte von Ihrem Arzt, die Sie einem Vertragspartner Ihrer Wahl übergeben. Wichtig ist, dass Hilfsmittel und Blutzuckerteststreifen getrennt voneinander verordnet werden.
Der Arzt hat die Möglichkeit, für Hilfsmittel ein Rezept für die Dauer der Versorgung für maximal ein Jahr auszustellen. Dazu gibt er jeweils den Versorgungszeitraum auf dem Rezept an oder er nutzt das BIG-Formular für Hilfsmittel für einen Jahresbedarf.
Nein, für Hilfsmittel bei insulinpflichtigem Diabetes ist keine Genehmigung nötig. Sie erhalten alle Hilfsmittel direkt von dem Vertragspartner Ihrer Wahl. Dies gilt auch für Blutzuckerteststreifen.
Der Vertragspartner Ihrer Wahl erklärt Ihnen, wie Sie das Hilfsmittel bedienen und worauf Sie bei der Anwendung achten müssen.
Wenden Sie sich an den Vertragspartner, von dem Sie das Hilfsmittel erhalten haben. Er kümmert sich um die Reparatur und stellt Ihnen für diese Zeit ein Ersatzhilfsmittel zur Verfügung oder tauscht das defekte Hilfsmittel aus.
Für Hilfsmittel bei insulinpflichtigem Diabetes entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung.
Entscheiden Sie sich für eine Versorgungsmöglichkeit, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.
Bitte beachten Sie, dass selbst beschaffte Hilfsmittel bei insulinpflichtigem Diabetes sowie Blutzuckerteststreifen ohne Rezept Ihres Arztes nicht zur Erstattung bei der BIG eingereicht werden können, es sei denn, Sie haben den Wahltarif Kostenerstattung gewählt.