Haarersatz (Zweithaar/Perücke)
Fragen zu Haarersatz (Zweithaar/Perücke)
Der Haarersatz (Zweithaar/Perücke) ist eine künstliche Kopfbedeckung aus Echt- oder Kunsthaar. Er wird verwendet, wenn aufgrund von Krankheit oder Unfall die natürlichen Haare vorübergehend oder dauerhaft ausfallen.
Haarersatz (Zweithaar/Perücke) erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet
Für die Versorgung mit Haarersatz (Zweithaar/Perücke) benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, das Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl übergeben.
Haarersatz (Zweithaar/Perücke) wird standardmäßig aus Kunsthaar hergestellt. Ist eine Perücke aus Echthaar notwendig, muss Ihr Arzt dies gesondert begründen.
Ja, das Rezept zur erstmaligen Versorgung mit Haarersatz (Zweithaar/Perücke) reicht der Vertragspartner Ihrer Wahl zur Genehmigung bei der BIG ein. Sollte vor Ablauf der Mindesttragedauer (sechs bis zwölf Monate) erneut eine Perücke nötig werden, ist ebenso eine Genehmigung der BIG nötig.
Nein, für Folgeversorgungen mit einer Perücke ist keine Genehmigung erforderlich, sofern keine Änderungen in der Art des Haarersatzes (Zweithaar/Perücke) vorliegen.
Bei der erstmaligen Versorgung mit Haarersatz (Zweithaar/Perücke) nimmt der Vertragspartner Ihrer Wahl zunächst Ihre Maße und berät Sie zu den infrage kommenden Produkten. Anschließend führt er mit Ihnen Anproben durch und weist Sie in den richtigen Gebrauch und die Pflege des Produktes ein. Das ausgewählte Modell wird Ihren Kopfmassen angepasst und nach Ihren Wünschen frisiert. Sie erhalten zur sicheren und pfleglichen Aufbewahrung der Perücke einen Perückenständer. Ist für Ihre Versorgung ein Besuch bei Ihnen zu Hause oder in einem Pflegeheim nötig, lassen Sie sich dies bitte von Ihrem Arzt schriftlich bestätigen.
Die Mindesttragedauer von Kunsthaarperücken beträgt sechs Monate, Echthaarperücken haben eine Mindesttragedauer von zwölf Monaten. In dieser Zeit gewährleistet der Vertragspartner Ihrer Wahl notwendige Reparaturen oder Nacharbeiten an der Perücke.
Für Haarersatz (Zweithaar/Perücke) entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung. Der Vertragspartner bietet Ihnen grundsätzlich mindestens eine Perücke ohne Mehrkosten an. Entscheiden Sie sich für eine Perücke, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.
Bitte beachten Sie, dass selbst beschaffte Perücken ohne Rezept Ihres Arztes nicht zur Erstattung bei der BIG eingereicht werden können, es sei denn, Sie haben den Wahltarif Kostenerstattung gewählt.