Einlagen
Fragen zu Einlagen
Einlagen werden zur Korrektur, Stützung oder Bettung von Fußdeformitäten, zur Entlastung oder Lastumverteilung der Fußweichteile, der Bein- oder auch Wirbelsäulengelenke verwendet. Zu den Einlagen gehören z. B. Kopieeinlagen, Bettungseinlagen, Schaleneinlagen, Einlagen mit Korrekturbacken, Fersenschalen sowie Stoßabsorber/Verkürzungsausgleiche. Sie werden in der Regel fest im Schuh verbaut.
Einlagen erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet
Genehmigungsfrei sind:
- Einlagen für Erwachsene in Höhe des Festbetrages, maximal zwei Paar pro Jahr
- Einlagen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Höhe des Festbetrages, maximal zwei Paar pro Jahr sowie bei Veränderungen der Fußgröße oder Verschleiß
Genehmigungspflichtig sind:
- Einlagen, die die Höhe des Festbetrages übersteigen
- Einlagen, die die zulässige Menge pro Jahr übersteigen
- Einlagen im Sonderbau. Der Vertragspartner Ihrer Wahl reicht dafür das Rezept und einen Kostenvoranschlag für die Anfertigung (inklusive Trittspur und Fotodokumentation) bei der BIG ein. Trittspur und Fotodokumentation werden häufig vergessen und verzögern dann die Genehmigung. Weisen Sie den Vertragspartner einfach nochmal darauf hin.
Sie erhalten bis zu zwei Paar Einlagen im Jahr. Wir empfehlen Ihnen, bei der erstmaligen Versorgung das erste Paar Einlagen, das Sie erhalten, erst zu testen und nicht direkt zwei Paar zu bestellen.
Kosten für propriozeptive- bzw. sensomotorische Einlagen werden nicht übernommen, da der Nutzen dieser Einlagen bislang nicht nachgewiesen wurde und sie deshalb nicht zu Lasten der Versichertengemeinschaft von der Krankenkasse gezahlt werden dürfen.
Bitte beachten Sie, dass die richtige Wahl der Schuhe für die Versorgung mit Einlagen wichtig ist. Der Einbau von fest verbauten Einlagen im Schuh ist nur in geschlossenen Schuhen möglich und verlangt ausreichend Platz im Schuh. Achten Sie zudem immer auf eine gute Beratung durch den Vertragspartner.
Der Vertragspartner Ihrer Wahl erklärt Ihnen, wie Sie das Hilfsmittel anwenden und worauf Sie dabei achten müssen.
Für Einlagen entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung.
Entscheiden Sie sich für eine Versorgungsmöglichkeit, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.