Blutgerinnungsmessgeräte und Teststreifen
Fragen zu Blutgerinnungsmessgeräten
Blutgerinnungsmessgeräte werden zur Messung der Blutgerinnung verwendet, um die herabgesetzte Gerinnungsfähigkeit des Blutes durch gerinnungshemmende Medikamente regelmäßig zu überwachen.
Blutgerinnungsmessgeräte erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
Für die Versorgung mit einem Blutgerinnungsmessgerät benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt. Für die dazugehörigen Teststreifen bekommen Sie von Ihrem Arzt ein separates Rezept. Bitte beachten Sie, dass Sie vor der Abgabe des Gerätes erfolgreich an einer Schulung teilnehmen müssen, damit Sie die Messung selbst durchführen, die Ergebnisse richtig bewerten und die Medikation korrekt anpassen können.
Alle Rezepte und den schriftlichen Nachweis über die Teilnahme an der Schulung übergeben Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl.
Ja, das Rezept über das Blutgerinnungsmessgerät sowie den schriftlichen Nachweis über die Teilnahme an der Schulung reicht der Vertragspartner Ihrer Wahl zur Genehmigung bei der BIG ein.
Keine Genehmigung benötigen Sie, wenn eine Reparatur nach Ablauf der Gewährleistungspflicht des Herstellers oder eine Folge- bzw. Ersatzversorgung notwendig ist.
Der Vertragspartner Ihrer Wahl erklärt Ihnen, wie Sie das Hilfsmittel bedienen und worauf Sie bei der Anwendung achten müssen. Für Bestellungen, Rückfragen und weiteren Beratungsbedarf stellt Ihnen der Vertragspartner auch eine kostenfreie Service-Hotline von Montags bis Freitags von 08:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung. Die Hilfsmittel müssen der Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 13485, DIN EN ISO 13488 i. V. m. DIN EN ISO 9001 entsprechen.
Sollte eine Reparatur oder Software-Update notwendig sein, wenden Sie sich bitte an die Service-Hotline des Vertragspartners. Er kümmert sich um die Reparatur bzw. das Update und wird Ihnen für diese Zeit bei Bedarf ein gleichwertiges Ersatzgerät zur Verfügung stellen.
Blutgerinnungsmessgeräte sind Leihgaben und werden vom Vertragspartner zurückgenommen, wenn sie nicht mehr benötigt werden.
Für Blutgerinnungsmessgeräte entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung. Der Vertragspartner bietet Ihnen grundsätzlich eine Versorgungsmöglichkeit ohne Mehrkosten an. Entscheiden Sie sich für ein Gerät, das über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.