Bestrahlungsgeräte
Fragen zu Bestrahlungsgeräten
Zu den Bestrahlungsgeräten gehören Psoriasiskämme.
Diese werden bei schuppenden, entzündlichen, entstellenden oder funktionsbehindernden Hauterkrankungen verwendet, die auf diese Art der Bestrahlungsbehandlung ansprechen.
Psoriasiskämme erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet
Für ein Bestrahlungsgerät benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, das Sie einem Vertragspartner Ihrer Wahl übergeben.
Ja, das Rezept für das Bestrahlungsgerät reicht der Vertragspartner zur Genehmigung bei der BIG ein.
Der Vertragspartner Ihrer Wahl erklärt Ihnen, wie Sie das Hilfsmittel bedienen und worauf Sie bei der Anwendung achten müssen.
Bestrahlungsgeräte haben eine Mindestgebrauchsdauer von vier Jahren. Ist innerhalb dieser Zeit eine Reparatur oder ein Austausch nötig, wenden Sie sich bitte an den Vertragspartner, von dem Sie das Bestrahlungsgerät erhalten haben. Er kümmert sich um die Reparatur und stellt Ihnen für diese Zeit ein Ersatzgerät zur Verfügung oder tauscht das defekte Gerät aus.
Für ein Bestrahlungsgerät entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung.
Entscheiden Sie sich für ein Gerät, das über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.