Behindertengerechte Betten, Pflegebetten
Fragen und Vertragsinformationen zu behindertengerechten Betten/Pflegebetten
Behindertengerechte Betten/Pflegebetten werden für bewegungseingeschränkte Menschen verordnet, für die ein herkömmliches Bett nicht mehr ausreichend ist.
Behindertengerechte Betten/Pflegebetten erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
Für die Versorgung mit einem behindertengerechten Bett/Pflegebett benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, das Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl übergeben.
Ja, das Rezept für das Bett reicht der Vertragspartner Ihrer Wahl zur Genehmigung bei der BIG ein.
Bei der erstmaligen Versorgung wird Sie der Vertragspartner Ihrer Wahl ausführlich zu Ihrer konkreten Versorgungssituation beraten, Ihren Bedarf ermitteln und Sie in die Anwendung der Produkte einweisen. Dies geschieht bei Ihnen zu Hause oder in einer stationären Einrichtung durch qualifizierte Mitarbeiter des Vertragspartners. Die Beratung wird protokolliert und von Ihnen mit der Hilfsmittelabgabe bestätigt. Sofern erforderlich, erhalten Ihre pflegenden Angehörigen oder Ihr Pflegepersonal ebenfalls eine Beratung und Einweisung.
Wenden Sie sich bitte an den Vertragspartner, von dem Sie das Hilfsmittel bekommen haben. Er kümmert sich um die Reparatur und stellt Ihnen für diese Zeit ein Ersatzhilfsmittel zur Verfügung oder tauscht das defekte Hilfsmittel aus.
Behindertengerechte Betten/Pflegebetten sind Leihgaben und werden vom Vertragspartner zurückgenommen, wenn sie nicht mehr benötigt werden.
Für ein behindertengerechtes Bett/Pflegebett entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung. Der Vertragspartner bietet Ihnen ein Produktsortiment ohne Mehrkosten an, mit dem Sie eine ausreichende Auswahl für Ihren individuellen Versorgungsbedarf erhalten.
Entscheiden Sie sich für eine Versorgungsmöglichkeit, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingten höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.