Beatmungsgeräte
Fragen zu Beatmungsgeräten
Beatmungsgeräte werden zur Therapie einer schweren Atemschwäche verwendet und dienen dazu, die geschwächte Spontanatmung mehrere Stunden am Tag zu unterstützen oder die Atemarbeit vollständig zu übernehmen. Die künstliche Beatmung wird mit speziellen Atemmasken durchgeführt.
Im Rahmen der Versorgung mit Beatmungsgeräten werden auch weitere Hilfsmittel eingesetzt, wie z.B. Atemgasbefeuchter, Medikamentenvernebler, Hustenassistenten.
Beatmungsgeräte erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet
Für die erstmalige Versorgung mit einem Beatmungsgerät benötigen Sie ein Rezept von einem qualifizierten Facharzt (z.B. Pneumologie, Kardiologie, HNO) oder einem Krankenhausarzt, das Sie bitte dem Vertragspartner geben. Für die Beantragung der Folgeversorgung ist kein neues Rezept nötig. Stattdessen wird Sie der Vertragspartner ca. vier Wochen vor Ende des genehmigten Versorgungszeitraums kontaktieren, um mit Ihnen die Weiterversorgung abzuklären.
Ja, das Rezept zur erstmaligen Versorgung mit einem Beatmungsgerät reicht der Vertragspartner zur Genehmigung bei der BIG ein. Die BIG kann das Gerät für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten genehmigen. Folgeversorgungen kann die BIG für bis zu zwölf Monate genehmigen.
Die erstmalige Versorgung mit einem Beatmungsgerät und einem Ersatzgerät bei ständiger Beatmung erfolgt während des stationären Klinikaufenthaltes oder parallel zur Überleitung in den häuslichen Bereich. Der Vertragspartner gewährleistet, dass spätestens am Tag der Entlassung die notwendigen Hilfsmittel für Sie zum Einsatz bereitstehen. Zur Erstversorgung gehören die Beratung, Schulung und Einweisung in den Gebrauch und in die Pflege der Hilfsmittel. Dazu setzt der Vertragspartner qualifiziertes und speziell geschultes Fachpersonal ein. Die Beratung und Versorgung von Kindern unter zwölf Jahren übernehmen speziell ausgebildete Kinderkrankenpfleger. Die Beratung wird protokolliert und von Ihnen bzw. den Angehörigen oder sonstigen Betreuungspersonen bestätigt. Innerhalb der ersten drei Monate nach der Krankenhausentlassung wird sie der Vertragspartner zur erneuten Beratung mindestens zweimal zuhause besuchen und dies entsprechend dokumentieren. Die Besuchstermine stimmt der Vertragspartner im Vorfeld mit ihnen ab. Besteht die Notwendigkeit, auch Ihre Pflege- oder Betreuungspersonen in die Versorgung mit einzubinden oder sehen Sie Bedarf für weitere Hausbesuche zur Überprüfung Ihrer Versorgungssituation, kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.
Benötigen Sie während der Therapie weiteres Verbrauchsmaterial (z.B. Filter, Schlauchsysteme, Masken), kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner. Sie erreichen ihn über eine kostenlose Service-Hotline von Montag bis Freitag. Nach Abstimmung mit Ihnen wird er Ihnen die Hilfsmittel nach Hause liefern, meist versandkostenfrei per Post.
Wenden Sie sich bitte an den Vertragspartner, von dem Sie das Gerät erhalten haben. Er kümmert sich um die Reparatur und stellt Ihnen für diese Zeit ein Ersatzgerät zur Verfügung oder tauscht das Gerät aus.
Sie erhalten zu Beginn vom Vertragspartner eine kostenlose Rufnummer für medizinisch-technische Notfälle. Diese Notdienstrufnummer ist auch an den technischen Hilfsmitteln angebracht. Unter dieser Rufnummer können Sie z.B. bei technischen Defekten (Ausfall des Beatmungsgerätes) 24 Stunden am Tag, auch am Wochenende, den Notdienst erreichen. Dieser kümmert sich um das Problem und leitet innerhalb von zwei Stunden Maßnahmen zur Defektbehebung ein.
Beatmungsgeräte Sind Leihgaben und werden vom Vertragspartner zurückgenommen, wenn sie nicht mehr benötigt werden.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie mit der Versorgung nicht zufrieden sind. Möchten Sie den Vertragspartner wechseln, organisieren wir für Sie unbürokratisch den Wechsel zu einem neuen Vertragspartner.
Für Beatmungsgeräte entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung. Entscheiden Sie sich für ein Gerät, das über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingte höherer Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die Wahl mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.