Bandagen, Prothesen, Orthesen
Fragen zu Bandagen
Bandagen sind körperteilumschließende oder körperteilanliegende Hilfsmittel. Sie sollen eine komprimierende oder funktionssichernde Wirkung am verletzten Körperteil erzeugen. Bandagen sind überwiegend als serienmäßig hergestellte, konfektionierte Ware erhältlich und werden am Fuß, Bein, Arm, Rücken, um den Hals oder an der Hand getragen.
Bandagen erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet
Für Bandagen benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, das Sie dem Vertragspartner Ihrer Wahl übergeben.
Nein, betragen die Kosten für eine Bandage bis zu 200,00 Euro netto, ist keine Genehmigung nötig.
Ja, betragen die Kosten für eine Bandage mehr als 200,00 Euro netto, ist eine Genehmigung nötig.
Handelt es sich um eine Mehrfachausstattung oder Ersatzversorgung, eine Leibbinde oder eine maßangefertigte Bandage, ist ebenfalls eine Genehmigung nötig.
In diesem Fall reicht der Vertragspartner Ihrer Wahl einen Kostenvoranschlag zur Genehmigung bei der BIG ein.
Der Vertragspartner Ihrer Wahl wird Sie beraten, sofern nötig vermessen sowie in den Gebrauch und die Pflege der Bandage einweisen. Falls notwendig, werden zu einem späteren Zeitpunkt Nachbesserungen oder Anpassungen vorgenommen. Ist für Ihre Versorgung ausnahmsweise ein Besuch zu Hause oder in einem Alten- oder Pflegeheim notwendig, lassen Sie sich dies bitte von Ihrem Arzt schriftlich bestätigen.
Wenden Sie sich bitte an den Vertragspartner, von dem Sie die Bandage erhalten haben. Er stellt Ihnen bei Bedarf einen Ersatz zur Verfügung.
Für Bandagen entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung. Der Vertragspartner bietet Ihnen mindestens zwei Bandagen ohne Mehrkosten an. Entscheiden Sie sich für eine Bandage, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.
Fragen zu Brustprothesen
Brustprothesen werden nach einer teilweisen oder vollständigen Entfernung der Brust verwendet. In der Regel werden sie als konfektioniertes Produkt abgegeben. Nur in Ausnahmefällen ist eine individuell gefertigte Brustprothese notwendig.
Brustprothesen erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl.
Möchten Sie sich nicht selbst um einen Vertragspartner kümmern, dann schicken Sie uns das Rezept zu. Wir kümmern uns gern um Ihre Versorgung.
Für die Versorgung mit Brustprothesen benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, das Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl übergeben.
Nein, bei der erstmaligen Versorgung mit einer Brustprothese benötigen Sie keine Genehmigung. Das gilt auch für die Prothesenfixierung bis zu zweimal im Jahr. Eine vorherige Genehmigung der BIG ist für Folgeversorgungen, individuell gefertigte Brustprothesen sowie für Prothesenbadeanzüge nötig.
Bei der erstmaligen Versorgung mit einer Brustprothese nimmt der Vertragspartner Ihrer Wahl zunächst Ihre Maße und berät Sie zu den infrage kommenden Produkten. Anschließend führt er mit Ihnen eine Anprobe durch und weist Sie in den richtigen Gebrauch und Pflege des Produkts ein.
Nach der Tragezeit von einer Woche können Sie vom Vertragspartner die Passgenauigkeit und den Sitz der Brustorthese überprüfen und bei Bedarf nachjustieren lassen. Bei Maßanfertigungen können Sie Sitz und Passgenauigkeit der Prothese zweimal innerhalb der ersten sechs Monate vom Vertragspartner prüfen lassen.
Wenden Sie sich bitte an den Vertragspartner, von dem Sie die Prothese erhalten haben. Er kümmert sich um die Reparatur bzw. Ersatz.
Für Brustprothesen entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung. Der Vertragspartner bietet Ihnen grundsätzlich zwei Prothesen ohne Mehrkosten an. Entscheiden Sie sich für eine Prothese, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.
Für Brustprothesenhalter zahlt die BIG einen Festzuschuss in Höhe von 40,00 Euro pro Jahr. Für Prothesenbadeanzüge übernimmt die BIG alle drei Jahre 50 Prozent der Kosten, maximal 40,50 Euro. Um den Zuschuss zu erhalten, reichen Sie bitte ein Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner ein, von dem Sie die Brustprothese erhalten haben. Dieser kümmert sich um die Genehmigung und Versorgung.
Fragen zu Armprothesen
Armprothesen sind Körperersatzstücke und werden nach einer Amputation oder bei einer Deformation des Armes zur Wiederherstellung des äußeren Erscheinungsbildes sowie wichtiger Grundfunktionen, z. B. die Greif- und Haltefähigkeit verwendet.
Armprothesen erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
Für die Versorgung mit einer Armprothese benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, das Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl übergeben.
Ja, das Rezept für eine Armprothese reicht der Vertragspartner Ihrer Wahl zur Genehmigung bei der BIG ein.
Sie erhalten nach der Genehmigung zunächst zur Erprobung eine Interimsprothese. Die Interimsversorgung leitet der Vertragspartner Ihrer Wahl in der Regel bereits während Ihres Krankenhausaufenthaltes ein. Dabei wird auf Basis des klinischen Bildes und des alltäglichen Umfeldes ein individuelles Anforderungsprofil für Ihre prothetische Versorgung erstellt. In nachfolgenden Terminen erfolgen weitere Anpassungen, Nacharbeiten und Anproben der Prothese. In diesem Rahmen erhalten Sie auch eine Prothesengebrauchsschulung, bei der u.a. das An- und Ausziehen sowie die Pflege der Prothese besprochen werden.
Nach Abschluss der Testphase erfolgt die Versorgung mit der Armprothese auf Dauer. Auch hier erklärt Ihnen Ihr Vertragspartner noch einmal, wie Sie die Prothese benutzen und pflegen.
Der Vertragspartner gibt für die Interims- und die endgültige Prothese eine Passformgarantie von sechs Monaten. Zudem stellt er eine weitergehende Beratung und Nachbetreuung sicher und überprüft bei Bedarf die Passform und den korrekten Sitz.
Wenden Sie sich bitte an den Vertragspartner, von dem Sie die Prothese erhalten haben. Er kümmert sich um die Reparatur.
Für Prothesen entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung. Entscheiden Sie sich für eine Prothese, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.
Fragen zu Beinprothesen
Beinprothesen sind Körperersatzstücke und werden nach einer Amputation oder bei einer Deformation des Beins zur Wiederherstellung der Steh- und Gehfähigkeit verwendet.
Beinprothesen erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
Für die Versorgung mit einer Beinprothese benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, das Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl übergeben.
Ja, das Rezept für eine Beinprothese reicht der Vertragspartner Ihrer Wahl zur Genehmigung bei der BIG ein.
Sie erhalten nach der Genehmigung zunächst zur Erprobung eine Interimsprothese für ca. sechs Monate. Die Interimsversorgung leitet der Vertragspartner Ihrer Wahl in der Regel bereits während Ihres Krankenhausaufenthaltes ein. In nachfolgenden Terminen erfolgen weitere Anpassungen, Nacharbeiten und Anproben. In diesem Rahmen erhalten Sie auch eine Prothesengebrauchsschulung bzw. Gehschulung.
Bitte beachten Sie: Interimsprothesen werden aufgrund der erforderlichen Stellarbeiten und Nachbesserungen nicht kosmetisch verkleidet.
Nach Abschluss der Interimsversorgung erfolgt die Anfertigung der Beinprothese auf Dauer. Auch hier erklärt Ihnen Ihr Vertragspartner, wie Sie die Prothese benutzen und pflegen.
Der Vertragspartner gibt für die Interims- und die endgültige Prothese eine Passformgarantie von sechs Monaten. Zudem stellt er eine Nachbetreuung mindestens alle sechs Monate sicher und überprüft die Passform und den korrekten Sitz.
Wenden Sie sich bitte an den Vertragspartner, von dem Sie die Prothese erhalten haben. Er kümmert sich um die Reparatur.
Für Prothesen entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung. Entscheiden Sie sich für eine Prothese, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.
Fragen zu Orthesen/Schienen
Zu den Orthesen zählen z. B. Sprunggelenkorthesen, Knieorthesen, Hüftorthesen, Unterschenkel-Fußorthesen, Handorthesen. Orthesen sind funktionssichernde, körperumschließende oder körperanliegende Hilfsmittel, die verwendet werden, um bestimmte Körperteile (z. B. Knie, Sprunggelenk, Schultergelenk, Lendenwirbelsäule) zu stabilisieren, mobilisieren, entlasten, korrigieren oder zu fixieren. In der Regel werden Sie als serienmäßig hergestellte, konfektionierte Ware (Serienanfertigung) getragen. Nur in Ausnahmefällen ist eine Maßanfertigung notwendig.
Orthesen/Schienen erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl.
Möchten Sie sich nicht selbst um einen Vertragspartner kümmern, dann schicken Sie uns das Rezept zu. Wir kümmern uns gern um Ihre Versorgung.
Für die Versorgung mit einer Orthese benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, das Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl übergeben.
Genehmigungsfrei sind:
- Orthesen, die nicht mehr als 200,00 Euro netto kosten. Diese erhalten Sie direkt vom Vertragspartner Ihrer Wahl.
- Bestimmte Knie- und Unterschenkel-Fußorthesen, die zeitlich begrenzt für drei bis vier Monate getragen und deshalb leihweise überlassen werden.
Genehmigungspflichtig sind:
- Alle anderen Orthesen, die nicht unter die genehmigungsfreien Kriterien fallen.
- Orthesen, die als Mehrfachausstattung oder als Ersatzversorgung rezeptiert werden.
Bei der erstmaligen Versorgung mit einer Orthese nimmt der Vertragspartner Ihrer Wahl zunächst Ihre Maße, sofern erforderlich, und berät Sie zu den infrage kommenden Produkten. Anschließen führt er mit Ihnen eine Anprobe durch und weist Sie in den richtigen Gebrauch und Pflege des Produktes ein.
Ist für Ihre Versorgung ein Besuch zu Hause oder in einem Alten- oder Pflegeheim notwendig, lassen Sie sich dies bitte von Ihrem Arzt schriftlich bestätigen.
Nach einer Anwendungszeit von einer Woche können Sie die Passgenauigkeit und den Sitz der Orthese vom Vertragspartner prüfen und bei Bedarf nachjustieren lassen. Bei Maßanfertigungen kann diese Prüfung zweimal in den ersten sechs Monaten erfolgen.
Wenden Sie sich bitte an den Vertragspartner, von dem Sie die Orthese erhalten haben. Er kümmert sich um die Reparatur und stellt Ihnen für diese Zeit bei Bedarf eine Ersatzorthese zur Verfügung oder tauscht die defekte Orthese aus.
Für Orthesen entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung. Der Vertragspartner bietet Ihnen grundsätzlich zwei Orthesen ohne Mehrkosten an. Entscheiden Sie sich für eine Orthese, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.