Bade- und Duschhilfen
Fragen und Vertragsinformationen zu Bade- und Duschhilfen
Zu den Bade- und Duschhilfen gehören u. a. Badewannensitze, Duschhocker, Badewanneneinsätze, Sicherheitsgriffe, Aufrichtehilfen. Mit ihrer Hilfe wird die Selbständigkeit bei der Durchführung der Körperpflege gefördert, wenn eine Behinderung oder Funktionseinschränkung der Extremitäten vorliegt.
Die Bade- und Duschhilfen erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
Für die Bade- und Duschhilfen benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, dass Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl geben.
Nein, betragen die Kosten für Bade- und Duschhilfen bis zu 200,00 EUR Netto, ist keine Genehmigung nötig.
Ja, betragen die Kosten für Bade- und Duschhilfen mehr als 200,00 EUR Netto, ist eine Genehmigung nötig. In diesem Fall reicht der Vertragspartner Ihrer Wahl einen Kostenvoranschlag zur Genehmigung bei der BIG ein.
Für Bade- und Duschliegen sowie für Kinder-Duschstühle ist immer eine Genehmigung nötig.
Bei der erstmaligen Versorgung wird Sie der Vertragspartner Ihrer Wahl ausführlich zu Ihrer konkreten Versorgungssituation beraten, Ihren Bedarf ermitteln und Sie in die Anwendung der Produkte einweisen. Dies geschieht vor Ort, telefonisch oder auf Wunsch bei Ihnen zu Hause oder in einer stationären Einrichtung durch qualifizierte Mitarbeiter des Vertragspartners. Die Beratung wird protokolliert und von Ihnen mit der Hilfsmittelabgabe bestätigt. Sofern erforderlich, erhalten Ihre pflegenden Angehörigen oder Ihr Pflegepersonal ebenfalls eine Beratung und Einweisung.
Wenden Sie sich bitte an den Vertragspartner, von dem Sie das Hilfsmittel erhalten haben. Er kümmert sich um die Reparatur und wird Ihnen bei Bedarf ein Ersatzhilfsmittel organisieren.
Bade- und Duschliegen sowie Kinder-Duschstühle sind Leihgaben und werden vom Vertragspartner zurückgenommen, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Die übrigen Badehilfen werden nicht zurückgenommen.
Ob Ihre Bade- und Duschhilfe nach Ende der Nutzung zurückzugeben ist, darüber wird Sie der Vertragspartner Ihrer Wahl aufklären.
Für Bade- und Duschhilfen entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung. Der Vertragspartner bietet Ihnen ein Produktsortiment ohne Mehrkosten an, mit dem Sie eine ausreichende Auswahl für Ihren individuellen Versorgungsbedarf erhalten. Entscheiden Sie sich für eine Versorgungsmöglichkeit, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingten höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.
Bitte beachten Sie, dass selbst beschaffte Bade- und Duschhilfen ohne Rezept Ihres Arztes nicht zur Erstattung bei der BIG eingereicht werden können, es sei denn, Sie haben den Wahltarif Kostenerstattung gewählt.