Augenprothesen (Kunstaugen)
Fragen zu Augenprothesen (Kunstaugen)
Augenprothesen (Kunstaugen) werden aus Glas oder Kunststoff gefertigt und dienen dazu, die Augenhöhle nach Verlust des natürlichen Auges vor Schäden zu bewahren und Schrumpfungen zu verhindern. Sie werden aus Glas oder Kunststoff gefertigt.
Augenprothesen (Kunstaugen) erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet
Für die Versorgung mit einer Augenprothesen (Kunstaugen) benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, das Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl übergeben.
Nein, für die erstmalige Versorgung ist keine Genehmigung der BIG notwendig. Die Versorgung mit der Augenprothese (Kunstauge) durch den Vertragspartner kann direkt beginnen. Das Gleiche gilt auch für Kinderversorgungen sowie für gleichartige Folgeversorgungen, sofern die Augenprothese (Kunstauge) mindestens zwölf Monate getragen wurde.
Der Vertragspartner Ihrer Wahl erklärt Ihnen, wie Sie die Augenprothese (Kunstauge) korrekt einsetzen, herausnehmen und worauf Sie bei der Anwendung und Pflege achten müssen. Ist für die erstmalige Versorgung ausnahmsweise ein Besuch zu Hause oder in einem Alten- oder Pflegeheim notwendig, lassen Sie sich dies bitte von Ihrem Arzt schriftlich bestätigen.
Wenden Sie sich bitte an den Vertragspartner, von dem Sie die Augenprothese (Kunstauge) erhalten haben. Er kümmert sich um die Reparatur oder tauscht die defekte Augenprothese (Kunstauge) aus.
Für eine Augenprothese (Kunstauge) entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung. Der Vertragspartner bietet Ihnen grundsätzlich eine Versorgungsmöglichkeit ohne Mehrkosten an. Entscheiden Sie sich für eine Versorgungsmöglichkeit, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.