Aufsaugende Inkontinenzhilfen
Fragen zu aufsaugenden Inkontinenzhilfen
Aufsaugende Inkontinenzhilfen werden benötigt, wenn Menschen ihren Harn- oder Stuhlabgang nicht kontrollieren können. Sie saugen Urin oder Stuhlgang auf und werden körpernah, z. B. als Vorlage oder als Hose, getragen.
Aufsaugende Inkontinenzhilfen erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
Für aufsaugende Inkontinenzhilfen benötigen Sie jährlich ein Rezept von Ihrem Arzt, dass Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl geben.
Ja, das Rezept für die aufsaugenden Inkontinenzhilfen reicht der Vertragspartner Ihrer Wahl zur Genehmigung bei der BIG ein. Die BIG kann das Hilfsmittel für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten genehmigen.
Bei der erstmaligen Versorgung wird Sie der Vertragspartner Ihrer Wahl ausführlich zu Ihrer konkreten Versorgungssituation beraten, Ihren Bedarf ermitteln und Sie in die Anwendung der Produkte einweisen. Dies geschieht entweder telefonisch oder auf Wunsch bei Ihnen zu Hause oder in einer stationären Einrichtung durch qualifizierte Mitarbeiter des Vertragspartners. Die Beratung wird protokolliert und von Ihnen mit der ersten Produktlieferung bestätigt. Sofern erforderlich, erhalten Ihre pflegenden Angehörigen oder Ihr Pflegepersonal ebenfalls eine Beratung und Einweisung.
Im Anschluss erhalten Sie ein kostenfreies Bemusterungspaket entsprechend des ärztlichen Rezeptes und Ihres Bedarfs. Das Paket enthält verschiedene, mehrkostenfreie Produkte, die Sie testen können.
Nachdem Sie Ihre Auswahl getroffen haben, werden mit Ihnen Lieferintervalle, Lieferzeitpunkte sowie die Liefermenge abgestimmt. Die Liefermenge soll bedarfsgerecht sein und Ihre individuellen Lagermöglichkeiten nicht überschreiten. Die Lieferung der Produkte erfolgt kostenfrei. Auf Ihren Wunsch erhalten Sie die Produkte in einer neutralen Verpackung. Bitte achten Sie darauf, dass Sie rechtzeitig vor dem Aufbrauchen nachbestellen, damit keine Versorgungslücke entsteht. Für Nachbestellungen nutzen Sie die Service-Hotline des Vertragspartners. Diese ist an Werktagen von 8:00 bis 17:00 Uhr erreichbar. Über die Service-Hotline können Sie sich auch beraten lassen oder Probleme bei der Versorgung melden. Die Nummer erhalten Sie mit der ersten Lieferung direkt vom Vertragspartner.
Falls sich Ihr Bedarf ändert und Sie deshalb eine andere Art von Inkontinenzprodukten benötigen, wenden Sie sich bitte an den Vertragspartner. Er wird Sie entsprechend beraten und mit Ihnen Ihren neuen Versorgungsbedarf ermitteln. Der Vertragspartner garantiert, dass die aufsaugenden Inkontinenzprodukte dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und den medizinischen Fortschritt berücksichtigen. Sie entsprechen mindestens den Qualitätsstandards des Hilfsmittelverzeichnisses.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie mit der Versorgung nicht zufrieden sind. Möchten Sie den Vertragspartner wechseln, organisieren wir für Sie unbürokratisch den Wechsel zu einem neuen Vertragspartner.
Für aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung. Der Vertragspartner bietet Ihnen ein Produktsortiment ohne Mehrkosten an, mit dem Sie eine ausreichende Auswahl für Ihren individuellen Versorgungsbedarf erhalten. Entscheiden Sie sich für eine Versorgungsmöglichkeit, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingten höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.
Bitte beachten Sie, dass selbst beschaffte aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel ohne Rezept Ihres Arztes nicht zur Erstattung bei der BIG eingereicht werden können, es sei denn, Sie haben den Wahltarif Kostenerstattung gewählt