Aerosol-Inhalationsgeräte
Fragen zu Aerosol-Inhalationsgeräten
Aerosol-Inhalationsgeräte für untere Atemwege werden eingesetzt, um akute Schübe und Rezidive bei hartnäckigen Erkrankungen der Atemwege oder der Lunge zu verhindern.
Aerosol-Inhalationsgeräte für obere Atemwege werden verwendet, um chronische oder rezidivierende Entzündungen im Nasen-Rachen-Bereich zu behandeln.
Aerosol-Inhalationsgeräte, die im Zusammenhang mit der Versorgung eines Tracheostomas notwendig werden, werden von dem Vertragspartner abgegeben, der Sie mit Hilfsmitteln für Ihr Tracheostoma versorgt. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche zur Versorgung eines Tracheostomas.
- Vertragspartner zur Versorgung eines Tracheostomas finden Sie hier Vertragspartner zur Versorgung eines Tracheostomas finden Sie hier
Mehr zu Vertragspartner zur Versorgung eines Tracheostomas finden Sie hier erfahren
Sofern Aerosol-Inhalationsgeräte bei anderen Krankheiten benötigt werden, erhalten Sie diese von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Für die Versorgung mit einem Aerosol-Inhalationsgerät im Zusammenhang mit der Versorgung eines Tracheostomas benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, das Sie dem Vertragspartner übergeben, der Sie mit Hilfsmitteln für Tracheostoma versorgt.
Für die Versorgung mit einem Aerosol-Inhalationsgerät bei anderen Erkrankungen benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, das Sie einem Vertragspartner Ihrer Wahl übergeben.
- Bei der Versorgung eines Tracheostomas:
Ja, sie benötigen eine Genehmigung für alle Erst- und Folgeversorgungen. Der Vertragspartner sendet uns hierzu einen Kostenvoranschlag zusammen mit den Rezepten zu. Die BIG erteilt eine Genehmigung für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten. - Bei der Behandlung von anderen Erkrankungen:
Nein, für Medikametenvernebler für untere Atemwege ist keine Genehmigung erforderlich.
Ja, für Vernebler für spezielle Medikamente, programmierbare, nebenluftgesteuerte Vernebler sowie Vernebler für obere Atemwege reicht der Vertragspartner Ihrer Wahl das Rezept zur Genehmigung bei der BIG ein.
Der Vertragspartner Ihrer Wahl erklärt Ihnen, wie Sie das Hilfsmittel bedienen und worauf Sie bei der Anwendung achten müssen.
Der Vertragspartner Ihrer Wahl erklärt Ihnen, wie Sie das Hilfsmittel bedienen und worauf Sie bei der Anwendung achten müssen.
Für Aerosol-Inhalationsgeräte entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung.
Entscheiden Sie sich für ein Gerät, das über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.
Bitte beachten Sie, dass selbst beschaffte Aerosol-Inhalationsgeräte ohne Rezept Ihres Arztes nicht zur Erstattung bei der BIG eingereicht werden können, es sei denn, Sie haben den Wahltarif Kostenerstattung gewählt.