Adaptionshilfen
Fragen und Vertragsinformationen zu Adaptionshilfen
Adaptionshilfen sind z.B. Anziehhilfen, Ess-/Trinkhilfen, rutschfeste Unterlagen, Greifhilfen, Schreib- und Lesehilfen, Armunterstützungssysteme, adaptierbare Fernbedienungen sowie Sensorsysteme. Sie unterstützen bei Behinderungen oder Funktionseinschränkung der Extremitäten dabei, die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens besser bewältigen zu können.
Adaptionshilfen erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
Für eine Adaptionshilfe benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, dass Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl geben.
Bei der Versorgung mit Anziehhilfen, Ess-/Trinkhilfen, rutschfeste Unterlagen, Greifhilfen, Halterungen und Schreibhilfen:
Nein, eine Genehmigung ist nicht nötig.
Bei der Versorgung mit Armunterstützungssystemen, Lesehilfen, Sensorsystemen, adaptierbaren Fernbedienungen sowie sonstige Bedienungshilfen:
Nein, betragen die Kosten bis zu 200,00 EUR Netto, ist keine Genehmigung nötig.
Ja, betragen die Kosten mehr als 200,00 EUR Netto, ist eine Genehmigung nötig. In diesem Fall reicht der Vertragspartner Ihrer Wahl einen Kostenvoranschlag zur Genehmigung bei der BIG ein.
Bei der erstmaligen Versorgung wird Sie der Vertragspartner Ihrer Wahl ausführlich zu Ihrer konkreten Versorgungssituation beraten, Ihren Bedarf ermitteln und Sie in die Anwendung der Produkte einweisen. Dies geschieht entweder vor Ort, telefonisch oder auf Wunsch bei Ihnen zu Hause oder in einer stationären Einrichtung durch qualifizierte Mitarbeiter des Vertragspartners. Die Beratung wird protokolliert und von Ihnen mit der ersten Produktlieferung bestätigt. Sofern erforderlich, erhalten Ihre pflegenden Angehörigen oder Ihr Pflegepersonal ebenfalls eine Beratung und Einweisung.
Wenden Sie sich bitte an den Vertragspartner, von dem Sie das Hilfsmittel erhalten haben. Er kümmert sich um die Reparatur und wird Ihnen bei Bedarf ein Ersatzhilfsmittel organisieren.
Für eine Adaptionshilfe entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung. Der Vertragspartner bietet Ihnen ein Produktsortiment ohne Mehrkosten an, mit dem Sie eine ausreichende Auswahl für Ihren individuellen Versorgungsbedarf erhalten. Entscheiden Sie sich für eine Versorgungsmöglichkeit, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingten höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.
Bitte beachten Sie, dass selbst beschaffte Adaptionshilfen ohne Rezept Ihres Arztes nicht zur Erstattung bei der BIG eingereicht werden können, es sei denn, Sie haben den Wahltarif Kostenerstattung gewählt.