Ableitende Inkontinenzartikel
Fragen zu ableitenden Inkontinenzartikeln
Ableitende Inkontinenzhilfen werden benötigt, wenn der Harn- oder Stuhlabgang nicht kontrollierbar ist. Ableitende Inkontinenzhilfen dienen dazu, Körperausscheidungen (Urin, Stuhl) abzuleiten und aufzufangen.
Ableitende Inkontinenzhilfen erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
Für ableitende Inkontinenzhilfen benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, das Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl übergeben.
Nein, betragen die Kosten für ableitende Inkontinenzhilfen bis zu 50,00 EUR Brutto pro Monat (150,00 EUR Brutto pro Quartal), ist keine Genehmigung nötig.
Ja, betragen die Kosten für ableitende Inkontinenzhilfen mehr als 50,00 EUR Brutto pro Monat (mehr als 150,00 EUR Brutto pro Quartal), ist eine Genehmigung nötig.
Ja, für Inkontinenzprodukte zur ISK-Versorgung (Intermittierender Selbstkatheterismus) ist eine Genehmigung nötig.
In diesen Fällen reicht der Vertragspartner Ihrer Wahl einen Kostenvoranschlag zur Genehmigung bei der BIG ein.
Diese Hilfsmittel können für max. sechs Monate genehmigt werden.
Sie erhalten die ableitenden Inkontinenzhilfen entsprechend dem auf dem Rezept festgestellten Bedarf von dem Vertragspartner Ihrer Wahl. Bei der erstmaligen Versorgung wird er Sie umfassend über die Produkte beraten und Sie in die Handhabung der Produkte einweisen. Falls erforderlich, können Sie verschiedene Produkte testen. Die Beratung und persönliche Einweisung übernehmen qualifizierte Mitarbeiter des Vertragspartners entweder telefonisch oder auf Wunsch bei Ihnen zu Hause. Sie erhalten zudem Versorgungsleitfäden zur Produktanwendung sowie Hygienestandards über den Umgang mit den Hilfsmitteln. Die Beratung wird protokolliert und von Ihnen bestätigt.
Sollen auch Betreuungspersonen (z. B. pflegende Angehörige, Pflegedienste) in die Versorgung mit eingebunden werden oder möchten Sie weitergehend beraten oder geschult werden, dann kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner. Er wird dann in Abstimmung mit Ihnen oder den Betreuungspersonen eine erneute Beratung durchführen.
Falls es zu Komplikationen bei der Versorgung kommt, wird der Vertragspartner diese dokumentieren und Ihren behandelnden Arzt informieren, damit ggf. die Versorgung angepasst werden kann.
Die Lieferung der ableitenden Inkontinenzartikel erhalten Sie in der Regel für einen Kalendermonat, abhängig von Ihren Lagermöglichkeiten. Gern können Sie auch ein anderes Lieferintervall mit dem Vertragspartner vereinbaren. Nachlieferungen werden Ihnen innerhalb von zwei Werktagen nach Bestelleingang versandkostenfrei per Post zugesandt. Für Nachbestellungen oder weitergehende Beratungswünsche stellt Ihnen der Vertragspartner eine telefonische Beratungshotline zur Verfügung.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie mit der Versorgung nicht zufrieden sind. Möchten Sie den Vertragspartner wechseln, organisieren wir für Sie unbürokratisch den Wechsel zu einem neuen Vertragspartner.
Für ableitende Inkontinenzhilfsmittel entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung. Der Vertragspartner bietet Ihnen grundsätzlich eine Versorgungsmöglichkeit ohne Mehrkosten an. Entscheiden Sie sich für Hilfsmittel, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.