Mit der BIG können Sie Ihren Urlaub unbeschwert genießen. In allen Ländern, mit denen ein Abkommen über Krankenversicherungsschutz im Ausland besteht, werden Sie im Notfall behandelt.
Ihr Krankenversicherungsschutz im Ausland
Legen Sie bei einer Behandlung im Ausland Ihre Versichertenkarte vor. Auf der Rückseite ist die European Health Insurance Card ( EHIC) integriert.
Für Bosnien, Türkei und Tunesien nutzen Sie einen Auslandskrankenschein.
Nehmen Sie zum Arzt am besten auch Ihren Personalausweis oder Reisepass mit, um sich auszuweisen.
Die Behandlung orientiert sich in Umfang und Dauer nach den jeweiligen Regelungen des Urlaubslandes – so als wäre man in dem Land versichert.
Behandlungskosten direkt vor Ort bezahlen
Sie sollen direkt vor Ort bezahlen?:Es kann passieren, dass Sie die Rechnung direkt vor Ort bezahlen sollen. Dann lassen Sie sich bitte eine detaillierte Rechnung über die Behandlung ausstellen. Die BIG ersetzt Ihnen die Kosten für Leistungen, die im Katalog der Gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind – maximal bis zur Höhe der in Deutschland veranschlagten Kosten. Gerne prüfen wir die Kostenbeteiligung auch nach ausländischen Erstattungssätzen. Dazu senden wir Ihre Unterlagen an die ausländische Krankenkasse. Diese prüft nach ihrem Recht. Dies kann bis zu mehreren Monaten andauern. Eine Erstattung erfolgt dann in Höhe der mitgeteilten Abrechnungssätze. Teilt uns die ausländische Krankenkasse keinen Erstattungsbetrag mit, prüfen wir eine Kostenbeteiligung nach deutschem Recht. Die Rechnung reichen Sie uns bitte als Kopie über das Online-Formular in meineBIG ein.
Niedrigere Erstattung:Die Erstattung ist meist niedriger als Ihre Kosten. Wir empfehlen daher eine private Auslandsreisekrankenversicherung!
Private Auslandskrankenversicherung gibt mehr Sicherheit
Rücktransport und Zusatzkosten absichern
Wirklich sicher gehen Sie, wenn Sie zusätzlich noch eine private Reisekrankenversicherung abschließen. Mit dieser ist im Fall der Fälle Ihr Rücktransport aus dem Ausland gesichert, Sie genießen einen umfangreichen Versicherungsschutz und Differenzbeträge für z. B. privatärztliche Behandlungen können erstattet werden. Für nähere Auskünfte sind wir gern für Sie da.
Sind Sie in Spanien, Italien, Frankreich, Österreich oder den Niederlanden, erreichen Sie die BIG vom Festnetz aus unter 00800.54565455 kostenlos. Aus dem türkischen Festnetz wählen Sie die kostenlose 00800.491.54565455.
In diesen Ländern gilt Ihr BIG-Versicherungsschutz
Die EHIC gilt in folgenden EU-Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Nordirland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern (griechischer Teil) sowie für die Hoheitsgebiete von EU-Staaten wie beispielsweise Martinique, Madeira, Azoren, Grönland oder Gibraltar.
Für Bosnien, Türkei und Tunesien stellen wir Ihnen einen Auslandskrankenschein aus.
Die EHIC gilt nicht für die Kanalinseln, die Isle of Man und die Hoheitsgebiete des Königreichs Niederlande: Niederländischen Antillen (Aruba, Curacao, Bonaire, Saba, Sint Eústatius und den südliche Teil der Insel St. Maarten).
Auch für Länder außerhalb der EU dürfen wir keine Kosten übernehmen. Hier ist eine private Reisekrankenversicherung wichtig.
EHIC auch nach Brexit weiterhin gültig
Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich haben ein Handels- und Kooperationsabkommen geschlossen, das unter anderem beinhaltet, dass die EHIC für medizinisch notwendige Leistungen weiterhin gültig ist.
Für Kosten, die nicht von uns übernommen werden dürfen (z. B. ein Rücktransport), empfehlen wir zusätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung bei unserem Kooperationspartner DKV abzuschließen.
Online-Antrag: Auslandskrankenschein für Bosnien, Türkei und Tunesien Für Bosnien, Türkei und Tunesien brauchen Sie einen Auslandskrankenschein. Hier bestellen Sie ihn mit wenigen Klicks.
Häufig wird bei Behandlungen auf Kreuzfahrtschiffen die EHIC nicht akzeptiert, so dass Sie die Kosten zunächst selbst tragen müssen. Lassen Sie sich dann immer eine detaillierte Rechnung ausstellen. Für die Kostenerstattung im Nachgang ist entscheidend, unter welcher Flagge das Schiff betrieben wird. Es können nur dann Kosten erstattet werden, wenn es mit dem Land ein entsprechendes Abkommen gibt (alle EHIC-Länder, Urlaubskrankenschein-Länder). Wird das Schiff unter deutscher Flagge betrieben, greift für Behandlungskosten auf dem Schiff keine Reisekrankenversicherung, auch wenn das Schiff sich im Ausland befand.
Als BIG-Mitglied genießen Sie Krankenversicherungsschutz in allen EU-Ländern und einigen weiteren Urlaubsländern. Dies gilt nicht nur – wie sonst üblich – für akute Notfälle im Urlaub, sondern auch für stationäre und ambulante Behandlungen, die Sie gerne im Ausland durchführen lassen möchten.
Ob Sie Ihre Zähne in Polen behandeln lassen, um die Kosten für den Eigenanteil zu senken, oder zur therapeutischen Kur nach Italien fahren – die BIG beteiligt sich nach vorheriger Absprache mit einem Zuschuss. Dabei gilt: Für die Erstattung von Zahnersatz, der im Ausland gefertigt werden soll, muss vorab die Notwendigkeit anhand eines Heil- und Kostenplans festgestellt werden.
Achten Sie bitte darauf, dass bei Behandlungen im Ausland in den meisten Fällen keine Garantie besteht. Wenn Sie sich im Ausland im Krankenhaus behandeln lassen möchten, setzen Sie sich bitte unbedingt vorher mit uns in Verbindung. Die BIG darf nur ambulante und stationäre Behandlungen genehmigen oder erstatten, die zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse gehören.
Wenn Sie in der Nähe eines unserer EU-Nachbarstaaten wohnen, können Sie sich im Nachbarland behandeln lassen. Bitte setzen Sie sich vorab mit der BIG in Verbindung. Wir beraten Sie gern zu diesem Thema.