U2-Umlage für Minijobber sinkt

Der Umlagesatz zur Mutterschaftsumlage U2 beträgt für Minijobber ab 1. Januar 2025 0,22 statt bislang 0,24 Prozent.

Grundsätzlich sind alle Arbeitgeber – unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten und deren Geschlecht – verpflichtet, auch für ihre geringfügig entlohnt Beschäftigten den Umlagesatz im Rahmen des U2-Verfahrens abzuführen. 

Im Gegenzug werden folgende Mutterschaftsaufwendungen im Rahmen des U2-Verfahrens in voller Höhe erstattet:

  • Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Bei Beschäftigungsverboten gezahltes Arbeitsentgelt

Der Umlagesatz für das U1-Verfahren der Minijob-Zentrale für geringfügig Beschäftigte beträgt ab 1. Januar 2025 wie bislang 1,10 Prozent.