Tariftreuegesetz: Mehr Fairness bei öffentlichen Ausschreibungen

Das geplante neue Tariftreuegesetz sieht vor, dass öffentliche Aufträge des Bundes in Zukunft nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen.

Künftig sollen Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes bekommen möchten, dazu verpflichtet werden, ihre Arbeitnehmer nach Tarifbedingungen zu vergüten. Das sieht das von der Bundesregierung Ende November initiierte Tariftreuegesetz vor. Demnach sollen öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert von 30.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und Dienstleistungskonzessionen sowie ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert von 50.000 Euro bei Bauaufträgen und Baukonzessionen nur noch an Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, den zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmern die verordneten festgelegten tariflichen Arbeitsbedingungen zu gewähren.

Das Gesetz soll den Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten einschränken und für einen faireren Wettbewerb, mehr Lohngerechtigkeit und mehr Tarifbindung sorgen. Zudem beseitigt es die Wettbewerbsnachteile tarifgebundener Betriebe bei öffentlichen Ausschreibungen des Bundes. Bislang haben Unternehmen, die ihre Mitarbeiter unter Tarif bezahlen, einen Wettbewerbsvorteil, weil sie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wegen geringerer Personalkosten günstigere Angebote abgeben können.

Das Tariftreuegesetz soll am 1. Juli 2025 in Kraft treten. Zuvor muss das Gesetz allerdings noch das parlamentarische Verfahren im Bundestag und Bundesrat durchlaufen.