Entgeltmeldung zur Künstlersozialabgabe für 2024

Bis zum 31. März 2025 muss auch die Entgeltmeldung für das Kalenderjahr 2024 an die Künstlersozialkasse erfolgen. Darin melden Arbeitgeber alle Entgelte, die im Laufe eines Kalenderjahres für Werke oder Leistungen von selbstständigen Künstlern und Publizisten gezahlt wurden.

Der Meldebogen kann per Post oder Onlinemeldung an die Künstlersozialkasse übermittelt werden. Bei der Onlinemeldung können sich Arbeitgeber mit ihrer Abgabenummer und dem zugehörigen Authentifizierungscode anmelden und anschließend ihre abgabepflichtigen Entgelte für das abgelaufene Jahr elektronisch übermitteln. Die Jahresmeldung dient zur Bemessung der Künstlersozialabgabe.