Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung steigt ab 2022

Der Bundestag hat das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) beschlossen.

Kerninhalt des Gesetzes sind Änderungen in der sozialen Pflegeversicherung. Unter anderem ist ab dem 1. Januar 2022 eine Dynamisierung der Pflegeleistungen und eine Entlastung von Eigenanteilen ab dem ersten Tag der Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung vorgesehen. Um die Änderungen zu finanzieren, wird ab 2022 ein Steuerzuschuss zur sozialen Pflegeversicherung in Höhe von einer Milliarde Euro eingeführt.

Außerdem soll der Zuschlag für Kinderlose beim Beitrag zur Pflegeversicherung von 0,25 Prozentpunkten um 0,1 Punkte auf 0,35 Prozentpunkte angehoben werden. Diese Anpassung greift ab 1. Januar 2022.

Seit 2005 zahlen kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung einen Beitragszuschlag. Ausgenommen sind nur kinderlose Mitglieder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres sowie Kinderlose, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind oder Arbeitslosengeld 2 beziehen.