Höhere Pflegeleistungen 2025

Pflegebedürftige und deren Angehörige erhalten ab Januar 2025 höhere Pflegeleistungen und werden finanziell mehr entlastet. Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung steigen um 4,5 Prozent. Die neuen Werte ab dem 1. Januar je nach Pflegeleistung finden Sie hier gebündelt.
Pflegegeld
Pflegesachleistungen
Tages- und Nachtpflege
Vollstationäre Pflege
PG 2347 €796 €721 €805 €
PG 3599 €1.497 € 1.357 €1.319 €
PG 4800 €1.859 €1.685 €1.855 €
PG 5990 €2.299 €2.085 €2.096 €

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab 2025

Verhinderungspflege (VHP): Dieser Betrag kann für eine Ersatzpflege eingesetzt werden, wenn eine Pflegeperson zeitweise verhindert ist. Der jährliche Betrag steht pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 2 zu. 1.685 €
Kurzzeitpflege (KZP): Dieser Betrag für die Kurzzeitpflege kann für eine vorübergehende stationäre Pflege genutzt werden, wenn die häusliche Pflege für eine begrenzte Zeit nicht möglich ist. Der jährliche Betrag gilt für die Pflegegrade 2 bis 5.1.854 €
Übertrag KZP in VHP* 843 €
Übertrag VHP in KZP*1.685 €

* Was bedeutet Übertrag: 

Die Leistungen der Verhinderungspflege (VHP) und der Kurzzeitpflege (KZP) können kombiniert werden. Das heißt, 

- Sie können ungenutztes Geld aus der KZP für die VHP einsetzen. Der Betrag erhöht sich maximal um 843 € oder 

- Sie setzen ungenutztes Geld aus der VHP für die KZP ein. Der Betrag erhöht sich bei dieser Kombi um maximal 1.685 Euro.

Weitere Erhöhungen bei den Pflegeleistungen 2025

Wohngruppenzuschlag: Monatlicher Betrag für alle Pflegegrade224,00 €
Entlastungsleistungen: Monatlicher Betrag für alle Pflegegrade131,00 €
Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen: Der Betrag gilt pro Maßnahme und für alle Pflegegrade4.180 €
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: monatlicher Betrag42 €
stationäre Behindertenhilfe: Monatlicher Betrag für die Pflegegrade 2 - 5278 €