Kann ich eine zweite Meinung einholen?
Ja, grundsätzlich geht das! Als Versicherter der BIG haben Sie das Recht, auch weitere Ärzte um Rat zu fragen. Dieser Arzt wird vielleicht die vorgeschlagene Therapie des ersten Arztes bestätigen – oder Ihnen Gründe für eine andere Therapie liefern.
Wann ist das sinnvoll?
Natürlich lohnt es nicht, bei einer Erkältung oder einem Magen-Darm-Infekt eine zweite Meinung einzuholen. Doch bei schwerwiegenden Krankheiten, operativen Eingriffen oder lang andauernden Behandlungen können möglicherweise Zweifel an der Meinung des behandelnden Arztes vorliegen. Für Sie sind das vielleicht gute Gründe für einen ärztlichen Zweitbefund. Die zweite Meinung hilft Ihnen, Vor- und Nachteile der vorgeschlagenen Therapie besser zu verstehen und einschätzen zu können. Sinn macht die zweite Meinung natürlich nur dann, wenn Sie sie von einem Spezialisten durchgeführt wird.
Muss ich noch einmal untersucht werden?
Normalerweise nicht. Da Sie als Patient Anspruch auf Ihre Unterlagen samt Untersuchungsbefund der Erstuntersuchung haben, können Sie diese Unterlagen an den Zweitarzt weiterreichen. Ihr behandelnder Arzt darf Ihnen die Herausgabe nicht verweigern. Sollte ein Arzt die Herausgabe verweigern, so sollten Sie sich Gedanken machen, ob Sie beim richtigen Arzt sind. Kommt der Arzt bei der Zweitmeinung zum gleichen Befund, so kann dies auch das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und ihrem Arzt stärken.