Zahnarztstuhl und Geräte in der Praxis

Vollnarkose beim Zahnarzt

Bei bestimmten Indikationen übernimmt die BIG eine Vollnarkose beim Zahnarzt.

Das sind die Indikationen: 

  • Patienten, die schwere, ärztlich anerkannte Angstreaktionen haben und deshalb nicht unter örtlicher Betäubung behandelt werden können. Die Entscheidung darüber kann nur der behandelnde Zahnarzt/Anästhesist vor Ort treffen.
  • Kinder unter 12 Jahren, die unter örtlicher Betäubung nicht behandelt werden können.
  • Patienten, bei denen Beruhigungsmittel oder örtliche Betäubungsmittel wegen einer organischen Erkrankung oder Allergie nicht eingesetzt werden dürfen.
  • Patienten, die wegen einer geistigen Behinderung oder schweren Bewegungsstörungen eine Vollnarkose benötigen.

Weisheitszähne

Die Entfernung der vier Weisheitszähne kann schrittweise mit jeweils örtlicher Betäubung erfolgen. Wünscht der Patient, alle vier Zähne in einer Sitzung unter Vollnarkose entfernen zu lassen, so ist das eine "Wunschleistung", die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden darf. Vergessen darf man dabei auch nicht, dass eine Vollnarkose, gerade bei Kindern, immer auch ein erhöhtes Risiko darstellt.

Weisheitszähne entfernen